Unterjährige Kleinstförderung 2025
Informationen zur Vergabe der diesjährigen Kleinstförderung
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Angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und gleichzeitig gewachsener Aufgaben und finanzieller Verpflichtungen gestaltet sich die Aufstellung eines soliden Haushalts für die Stadt Köln in diesem Jahr besonders herausfordernd. Über den städtischen Haushalt entscheidet der Rat der Stadt Köln, dies wird für Februar 2025 angestrebt. Im Anschluss daran ist der beschlossene Haushalt der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Erst bei Vorliegen der Genehmigung können durch die Verwaltung rechtsverbindliche Aussagen zu Förderungen abgegeben werden.
Das bedeutet, dass der IFM e.V. zum "ob", "wann" und "wie" der unterjährigen Kleinstförderung 2025 derzeit keine Angaben machen kann. Anträge für das Jahr 2025 können daher bis auf Weiteres nicht gestellt werden.
Wir werden zu gegebener Zeit weiter informieren und hoffen, dass die Unterjährige Kleinstförderung auch weiterhin stattfinden kann.